Dipl.-Ing. (Univ.) Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH)
Dr. Thomas Heinz Meitinger LL.M. LL.M. MBA MBA M.A. M.Sc.
Patentanwalt
Europäischer Patentanwalt
European Trademark and Design Attorney
zugelassener Vertreter vor dem Einheitspatentgericht
Nach einem Studium der Elektrotechnik in Karlsruhe arbeitete Dr. Meitinger zunächst als Entwicklungsingenieur. Spätere Stationen waren Tätigkeiten als Produktionsleiter und technischer Leiter in mittelständischen Unternehmen.
Dr. Meitinger veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Artikel und hält Vorträge zu Themen des Patent-, Marken- und Designrechts.
Aktuelle Bücher von Dr. Thomas Heinz Meitinger
Eine Anleitung für den erfinderischen Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber mit sämtlichen Muster-Vorlagen für die Korrespondenz zwischen den Arbeitsparteien, die das Arbeitnehmererfindungsgesetz fordert. Ein Schwerpunkt stellt die Berechnung der Vergütung des Arbeitnehmers dar. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag.
Eine Anleitung zur Erstellung wertvoller Marken. Es werden Verfahren zur Entwicklung einer Marke vorgestellt. Die verschiedenen Markenarten werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen erläutert. Das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses wird anhand von realen Beispielen aufgezeigt. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag.
Aktuelle Fachartikel von Dr. Thomas Heinz Meitinger
Artificial intelligence as an authority for testing the inventive step of an invention—a view from Germany
Dr. Meitinger schlägt in der Juli-Ausgabe des Jahres 2023 des Journals of Intellectual Property Law and Practice eine neue Definition der patentrechtlichen erfinderischen Tätigkeit vor, um die Verwendungsmöglichkeiten einer AI zu erweitern.
Änderungen der Anmeldeunterlagen im Erteilungsverfahren vor dem EPA
Dr. Meitinger beschreibt in der Januar-Ausgabe des Jahres 2023 die Möglichkeiten, Änderungen an den Anmeldeunterlagen im Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt, insbesondere zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung, vorzunehmen.
Dieser Artikel befasst sich in der Juli/August-Ausgabe des Jahres 2017 mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
In diesem Artikel in der April-Ausgabe des Jahres 2017 wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.